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Ratgeber

Auto mit Motorschaden, Getriebeschaden oder ohne MFK verkaufen

10. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Das Bild ist in vielen Einstellhallen der Ostschweiz dasselbe: Der Prüfbericht vom Strassenverkehrsamt liegt auf dem Beifahrersitz, die Mängelliste ist lang, und die Garage hat für die Reparatur einen Betrag genannt, der in keinem Verhältnis zum Auto steht. Oder der Motor hat sich auf der Autobahn verabschiedet, das Getriebe schaltet nicht mehr, die Kupplung rutscht. Das Auto steht, und irgendwann stellt sich die Frage, wie man es loswird, ohne noch mehr Geld hineinzustecken.

Dieser Beitrag erklärt, warum ein solches Fahrzeug im Privatverkauf praktisch chancenlos ist, weshalb ein Ankäufer für den Export trotzdem Interesse hat, und welche zwei Dinge Sie als eingetragener Halter auf keinen Fall tun sollten.

Warum private Käufer abwinken

Ein privater Käufer sucht ein Auto, das fährt. Er will einsteigen, eine Runde drehen und das Fahrzeug am nächsten Tag auf seinen Namen einlösen. Bei einem Auto mit nicht bestandener MFK oder mit defektem Motor fällt all das weg.

  • Keine Probefahrt. Ein Fahrzeug, das nicht anspringt oder nicht bewegt werden sollte, kann niemand ausprobieren. Der Käufer müsste einer Beschreibung vertrauen, und das tun die wenigsten.
  • Reparaturkosten sind eine Schätzung. Was ein Motor- oder Getriebeschaden am Ende kostet, weiss vor dem Zerlegen niemand genau. Ein Privater kann dieses Risiko weder beziffern noch tragen.
  • Kein Einlösen ohne bestandene Prüfung. Die im Prüfbericht festgehaltenen Mängel müssen zuerst behoben sein. Der Käufer zahlt also zuerst und fährt später.
  • Der Transport. Anhänger, Abschleppwagen, ein Kollege mit Zugfahrzeug: Im Privatverkauf ist das eine Diskussion, bevor es ein Plan ist.

Inserate mit dem Zusatz «für Export oder Ersatzteile» ziehen darum eine bestimmte Sorte Anrufer an: ohne Termin, mit Bargeld in der Tasche und einem Angebot, das davon ausgeht, dass Sie das Auto um jeden Preis loswerden wollen. Die ernsthaften Käufer bleiben fern.

SituationPrivater KäuferAnkäufer für den Export
Probefahrt nicht möglichKauf kommt nicht zustandeBesichtigung vor Ort genügt
Motor- oder GetriebeschadenAusschlusskriteriumWird im Zielmarkt repariert oder als Teileträger genutzt
MFK nicht bestandenAuto kann nicht eingelöst werdenOhne Bedeutung, das Fahrzeug wird nicht mehr in der Schweiz eingelöst
TransportMeist ungeklärtAbholung durch den Ankäufer

Weshalb ein Exportankäufer anders rechnet

Für einen Ankäufer, der Fahrzeuge für den Export kauft, ist dasselbe Auto kein Problemfall, sondern Ware mit einem konkreten Wert. Der Grund liegt nicht in der Schweiz, sondern in den Zielmärkten. Dort werden Reparaturen anders kalkuliert: Die Arbeitsstunde kostet weniger, gebrauchte Motoren und Getriebe sind verfügbar, und ein Auto mit Jahrgang 2012 und 180'000 km gilt als gesuchte Occasion, nicht als Auslaufmodell. Was in St. Gallen als wirtschaftlicher Totalschaden gilt, wird dort instand gesetzt und weitergefahren. Lohnt sich auch das nicht, hat das Fahrzeug immer noch einen Wert als Teileträger: Karosserieteile, Elektronik, Innenausstattung, Achsen.

Auf dieser Grundlage arbeitet Autoankauf St. Gallen. Wir kaufen, was der Schweizer Markt nicht mehr will, fast alle Marken und in der Regel ab Jahrgang 2008, und geben dem Fahrzeug im Export ein zweites Leben. Ob die MFK nicht bestanden wurde, der Motor defekt ist oder das Auto seit dem Frühling nicht mehr angesprungen ist, entscheidet nicht darüber, ob wir es kaufen. Es entscheidet über den Preis.

Was den Preis bei einem defekten Auto bestimmt

Eine unverbindliche Offerte erstellen wir aufgrund Ihrer Angaben. Bei einem Fahrzeug mit Schaden gehört die kostenlose Besichtigung vor Ort dazu, bevor der Preis im Kaufvertrag festgehalten wird. Was dabei ins Gewicht fällt, lässt sich vorab sagen:

  • Die Art des Schadens. Eine rutschende Kupplung ist etwas anderes als ein Motor mit Kühlwasser im Öl. Je genauer der Defekt bekannt ist, desto besser lässt er sich einordnen. Legen Sie deshalb den Prüfbericht oder die Diagnose der Garage bei; das sagt mehr als jede Beschreibung.
  • Alles, was nicht kaputt ist. Karosserie, Innenraum, Pneus, Elektronik. Ein gepflegtes Auto mit einem einzigen grossen Defekt ist mehr wert als eines, das an allen Ecken müde ist.
  • Marke, Modell, Jahrgang, Kilometerstand. Die üblichen Faktoren, hier verknüpft mit der Frage, wie gefragt das Modell in den Exportmärkten ist.
  • Vollständigkeit. Fahrzeugausweis, beide Schlüssel, Serviceheft, Codekarten. Fehlt etwas, kostet es Zeit und drückt den Wert.
  • Rollt und lenkt das Auto? Ein Fahrzeug, das sich schieben und auf den Anhänger ziehen lässt, ist einfacher abzuholen als eines mit blockierten Rädern.

Zwei Dinge, die Sie als Halter nicht tun sollten

Fahren Sie das Auto nicht mehr. Nicht zur Garage, nicht zur Besichtigung, nicht «nur kurz um den Block», um zu zeigen, dass es noch anspringt. Bei einem bekannten Motor- oder Getriebeschaden kann jeder Kilometer aus einem reparablen Defekt einen Totalschaden machen. Und ein Auto, das die Prüfung nicht bestanden hat, hat Mängel, die das Strassenverkehrsamt als sicherheitsrelevant eingestuft haben kann; bleibt es unterwegs liegen oder passiert etwas, tragen Sie das Risiko. Lassen Sie es stehen. Die Abholung ist kostenlos, und der Transporter kommt dorthin, wo das Auto ist, in die Tiefgarage in Rorschach genauso wie auf den Hof in Appenzell.

Übergeben Sie das Auto nicht, bevor die Abmeldung geregelt ist. In der Schweiz bleibt die Person, die im Fahrzeugausweis als Halter eingetragen ist, für das Fahrzeug verantwortlich, bis es beim Strassenverkehrsamt abgemeldet oder auf einen neuen Halter eingelöst ist. Bei einem Exportfahrzeug wiegt das schwerer als sonst: Das Auto verlässt das Land, und wenn der Ausweis danach noch auf Ihren Namen lautet, laufen Verkehrssteuer, Versicherung und allfällige Ansprüche im Zusammenhang mit dem Fahrzeug weiter auf Sie.

Verantwortlich ist, wer im Fahrzeugausweis steht. Nicht, wer den Schlüssel hat.

Zwei Wege sind sauber. Entweder Sie geben Kontrollschilder und Fahrzeugausweis selbst beim Strassenverkehrsamt ab und erhalten die Bestätigung der Annullierung, oder der Ankäufer übernimmt die Annullierung, und das steht so im Kaufvertrag. Im zweiten Fall verlangen Sie die Bestätigung, sobald sie vorliegt, und informieren Ihre Versicherung. Ein Käufer, der bei diesem Punkt ausweicht, ist der falsche Käufer.

Drei kleinere Punkte

  • Nicht mehr investieren. Geld, das vor dem Verkauf in eine Teilreparatur fliesst, kommt über den Preis selten zurück. Holen Sie zuerst eine Offerte für das Auto im Ist-Zustand ein und entscheiden Sie dann.
  • Den Schaden nicht kleinreden. Bei der Besichtigung kommt ohnehin alles auf den Tisch, und eine Offerte, die auf falschen Angaben beruht, überlebt die Übergabe nicht.
  • Papiere und Schlüssel wechseln die Hand, wenn das Geld es tut. Zuerst beide Unterschriften unter dem Kaufvertrag, dann die Bezahlung. Bei uns heisst das: Bezahlung bei der Übergabe, bar gegen Quittung.

So läuft es bei Autoankauf St. Gallen

  1. Sie schicken uns die Eckdaten über das Formular: Marke, Modell, erste Inverkehrsetzung, Kilometerstand, Treibstoff, Getriebe, und im Bemerkungsfeld, was defekt ist und wo das Auto steht. Fotos vom Fahrzeug und vom Prüfbericht oder der Garagendiagnose beschleunigen alles.
  2. Sie erhalten eine unverbindliche Offerte und einen Terminvorschlag für die kostenlose Besichtigung vor Ort, ob in St. Gallen, im Thurgau, in beiden Appenzell, in Graubünden oder sonst wo in der Deutschschweiz.
  3. Sind wir uns einig, kommt der Preis in den Kaufvertrag. Verbindlich ist er mit beiden Unterschriften, vorher nicht.
  4. Bezahlung bei der Übergabe, bar gegen Quittung. Wir laden das Fahrzeug auf. Wie die Annullierung beim Strassenverkehrsamt abläuft, wird vor der Übergabe festgelegt und steht im Vertrag.

Fragen vorab beantworten wir am Telefon oder per WhatsApp unter 079 368 95 26, per E-Mail an kontakt@autoankaufsg.ch oder vor Ort an der Erikastrasse 2 in St. Gallen.

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