Fragen
Wie kommt die Offerte zustande, und welche Angaben helfen dabei?
Am Anfang stehen die Eckdaten Ihres Autos: Marke, Modell, Aufbau, erste Inverkehrsetzung, Treibstoff, Getriebe und Kilometerstand, dazu ein paar Fotos von aussen, vom Innenraum und vom Tacho. Je genauer Sie Ausstattung, Servicehistorie, MFK-Stand und bekannte Mängel beschreiben, desto näher liegt die erste Einschätzung am späteren Kaufpreis. Was den Wert prägt, sind Alter, Laufleistung, Zustand, Unfallfreiheit, lückenloser Service und die Nachfrage nach dem Modell. Eine Preisvorstellung dürfen Sie gerne angeben, sie ist aber kein Muss.
Wie schnell erhalte ich eine Antwort?
Nach Eingang Ihrer Angaben melden wir uns mit einer ersten Einschätzung. Die konkrete Zahl nennen wir nach der Besichtigung, die wir bei Ihnen vor Ort oder in St. Gallen durchführen; dort fällt der Entscheid üblicherweise direkt. Wer es eilig hat, sagt uns das am besten gleich beim ersten Kontakt, dann planen wir den Termin entsprechend.
Ist die Offerte schon vor der Besichtigung verbindlich?
Nein. Was wir aufgrund von Fotos und Angaben nennen, ist eine unverbindliche Einschätzung, weil sich Zustand und Ausstattung aus der Ferne nur begrenzt beurteilen lassen. Verbindlich wird der Preis erst mit dem Kaufvertrag, den beide Seiten nach der Besichtigung unterschreiben. Bis dahin sind Sie an nichts gebunden und können jederzeit absagen.
Welche Autos und Jahrgänge kaufen Sie?
Fast alle Marken und Modelle ab Jahrgang 2008, vom Kleinwagen über den Kombi bis zum SUV, unabhängig von Treibstoff und Getriebe. Ältere Fahrzeuge, Oldtimer, Motorräder und Wohnmobile (diese ab Jahrgang 1990) schauen wir uns auf Anfrage ebenfalls an. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Anfrage mit den Eckdaten; wir sagen Ihnen offen, ob das Fahrzeug für uns in Frage kommt.
Kaufen Sie auch Unfallautos, defekte oder nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge?
Ja. Unfallschäden, Motor-, Getriebe- oder Kupplungsschäden, eine nicht bestandene MFK oder ein Auto, das gar nicht mehr anspringt, sind für uns kein Ausschlussgrund. Wir prüfen das Fahrzeug kostenlos bei Ihnen vor Ort und holen es ab, ohne dass Sie es reparieren oder abschleppen lassen müssen. Was der Schweizer Markt nicht mehr will, findet über den Export oft noch einen Abnehmer.
Mein Auto ist noch geleast oder mit einem Kredit belastet. Geht ein Verkauf trotzdem?
Das kommt oft vor und ist kein Hindernis. Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht holen wir bei der Leasing- oder Kreditgesellschaft eine Ablöseofferte ein; sie zeigt, welcher Betrag für die vollständige Ablösung offen ist. Wie diese Ablösung und der Kaufpreis miteinander verrechnet werden, besprechen wir vor dem Kaufvertrag, damit bei der Übergabe nichts mehr offen ist. Rechnen Sie dafür etwas Zeit ein, weil die Gesellschaft die Offerte erst ausstellen muss.
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Den Fahrzeugausweis, alle Schlüssel, das Serviceheft oder die Rechnungen der Garage sowie den letzten MFK-Prüfbericht. Hilfreich sind auch Belege für neue Pneus, Batterie oder grössere Reparaturen, und für den Kaufvertrag brauchen wir Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass. Fehlt ein Dokument, sagen Sie es uns vorher; in den meisten Fällen findet sich eine Lösung.
Wie läuft die Abholung ab, und was passiert bei der Übergabe?
Wir kommen zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder dorthin, wo das Auto steht, in der ganzen Deutschschweiz und ohne Kosten für Sie. Vor Ort schauen wir das Fahrzeug an, gleichen es mit Ihren Angaben ab und füllen den Kaufvertrag aus, den beide Seiten unterschreiben. Danach übergeben Sie Fahrzeugausweis und Schlüssel, erhalten den Kaufpreis samt Quittung, und wir nehmen das Auto mit. Persönliche Gegenstände räumen Sie am besten vorher aus; alles Weitere, etwa die Kontrollschilder, besprechen wir beim Termin.
Wie und wann wird bezahlt?
Bezahlt wird bei der Übergabe, bar gegen Quittung, sobald der Kaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Erst diese Unterschrift macht den Preis verbindlich; ein zuvor genannter Betrag ist eine Einschätzung, keine Zusage. Sie geben das Auto also nicht aus der Hand, bevor Sie das Geld und die Quittung haben.
Wer meldet das Auto ab, und warum ist das wichtig?
Die Annullierung beim Strassenverkehrsamt übernehmen wir nach der Übergabe. Das ist mehr als eine Formalität: In der Schweiz bleibt der eingetragene Halter verantwortlich, bis das Fahrzeug abgemeldet oder auf einen neuen Halter umgeschrieben ist, etwa bei Versicherung, Verkehrssteuer oder Bussen. Darum halten wir im Kaufvertrag fest, wer die Abmeldung erledigt, und Sie können sich die Annullierung von uns bestätigen lassen, sobald sie erfolgt ist.
In welchen Regionen sind Sie unterwegs?
Zuhause sind wir in St. Gallen an der Erikastrasse 2 und im ganzen Ostschweizer Raum: Kanton St. Gallen, Thurgau, beide Appenzell und Graubünden mit Chur. Die kostenlose Abholung bieten wir aber überall in der Deutschschweiz an, ob Rheintal, Toggenburg, Bodensee oder weiter weg. Nennen Sie uns einfach Ihren Standort, dann planen wir den Termin.
Wie erreiche ich Sie am besten?
Am schnellsten per Telefon oder WhatsApp unter 079 368 95 26, gerne auch mit ein paar Fotos direkt im Chat. Wer lieber schreibt, nutzt das Formular auf dieser Website oder die E-Mail kontakt@autoankaufsg.ch. Sind wir gerade bei einer Besichtigung, hinterlassen Sie kurz Ihre Nummer, dann melden wir uns.