Zum Inhalt
AutoankaufSt. Gallen
MenüSchliessen

Ratgeber

Abmeldung und Kontrollschilder beim Autoverkauf: Reihenfolge, Versicherung, Steuern

12. September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Der Preis ist verhandelt, der Käufer steht vor der Tür – und dann kommt die Frage, die viele Verkäufer unterschätzt haben: Was passiert eigentlich mit den Kontrollschildern, wann wird das Auto abgemeldet, und wer haftet, wenn das Fahrzeug drei Tage später falsch parkiert wird? Diese Punkte entscheiden nicht über den Verkaufspreis, aber über den Ärger danach.

Die Kontrollschilder gehören Ihnen, nicht dem Fahrzeug

In der Schweiz sind Kontrollschilder auf den Halter zugelassen, nicht auf das Auto. Sie werden also nie einfach mitverkauft. Wer die Nummer für ein Nachfolgefahrzeug behalten will, kann sie beim Strassenverkehrsamt hinterlegen (Depot) – das ist gegen Gebühr für eine befristete Zeit möglich und lohnt sich vor allem bei einer Wunsch- oder Erbnummer. Wer kein Auto mehr braucht, gibt die Schilder zurück und beendet damit Versicherungsdeckung und Steuerpflicht.

Wichtig: Lassen Sie die Schilder niemals am Fahrzeug, wenn der Käufer damit wegfährt, ohne dass die Handänderung geregelt ist. Solange die Nummer auf Sie läuft, landen Bussen, Parkgebühren und Anfragen der Polizei bei Ihnen.

Drei Varianten bei der Übergabe

VarianteWie es abläuftWorauf zu achten ist
Gemeinsam zum StrassenverkehrsamtSie fahren mit dem Käufer zum Amt, Sie melden ab, der Käufer löst direkt auf seine Schilder einSauberste Lösung bei Verkauf innerhalb des Kantons; Termin und Wartezeiten einplanen
Vorher abmelden, Abholung per TransportSie melden ab, geben die Schilder zurück; der Käufer holt das Auto auf einem Anhänger oder mit Händler- bzw. TagesschildEin abgemeldetes Fahrzeug darf nicht mehr im Verkehr bewegt werden – auch nicht «nur kurz»
Übergabe im eingelösten ZustandDer Käufer fährt mit eigenen Schildern weg, Sie melden unmittelbar danach abNur mit unterschriebenem Kaufvertrag und bezahltem Kaufpreis; gleich am selben Tag abmelden

Verkaufen Sie an einen Händler oder für den Export, ist die Abholung meist unkompliziert: Der Käufer bringt eigene Schilder mit oder transportiert das Fahrzeug. Klären Sie vorab, wer die Abmeldung übernimmt und wann die Schilder zurückgehen.

Versicherung und Verkehrssteuer

Mit der Abmeldung meldet das Strassenverkehrsamt der Versicherung, dass die Deckung endet. Sie müssen die Police in der Regel zusätzlich kündigen oder – falls ein Ersatzfahrzeug folgt – auf dieses übertragen lassen. Zu viel bezahlte Prämien werden anteilig zurückerstattet. Auch die kantonale Verkehrssteuer wird ab dem Abmeldedatum anteilmässig verrechnet. Daraus folgt eine einfache Regel: nicht zu früh abmelden (sonst steht das Auto unbeweglich da), aber auch keinen Tag zu spät, denn jeder weitere Tag kostet Steuer und Prämie.

Wer sein Fahrzeug über den Winter bereits hinterlegt hat und erst im Frühling verkauft, sollte daran denken, dass ein abgemeldetes Auto für Probefahrten nicht zur Verfügung steht. Das kann im Privatverkauf zum Hindernis werden.

Fahrzeugausweis, Kaufvertrag und die Papierspur

Der Fahrzeugausweis gehört zum Fahrzeug und wird bei der Abmeldung normalerweise zusammen mit den Schildern abgegeben; der Käufer erhält vom Amt die Unterlagen, die er zum Einlösen braucht. Weil die Praxis kantonal leicht unterschiedlich ist, fragen Sie kurz beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons nach – in mehreren Kantonen lässt sich die Abmeldung auch schriftlich oder online erledigen.

Halten Sie im Kaufvertrag fest: Datum und Uhrzeit der Übergabe, Kilometerstand, Fahrgestellnummer, Kaufpreis, Zahlungsart und der Hinweis, dass das Fahrzeug als Occasion unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft wird. Beide Parteien unterschreiben, jede erhält ein Exemplar. Fotografieren Sie das Auto bei der Übergabe und behalten Sie eine Kopie des Fahrzeugausweises sowie den Ausweis des Käufers. Das ist Ihr Nachweis, falls später Forderungen auftauchen.

Serviceheft, zweiter Schlüssel, Radio-Code, Winterräder und der letzte MFK-Prüfbericht (Motorfahrzeugkontrolle, die amtliche Fahrzeugprüfung) gehören mit zur Übergabe – fehlende Teile drücken den Preis oder führen zu Nachverhandlungen vor Ort.

Häufige Fehler

  • Schilder am Auto lassen, weil «der Käufer sie nächste Woche zurückbringt»
  • Abmelden, bevor der Kaufpreis vollständig bezahlt ist
  • Versicherung nicht separat kündigen und weiter Prämien zahlen
  • Kein Kaufvertrag bei der Übergabe an einen Bekannten
  • Fahrt ohne gültige Schilder zum Käufer – ohne Deckung und mit Strafanzeigerisiko

Fahrzeug bewerten lassen

Autoankauf St. Gallen kauft in der Ostschweiz Occasionen, Unfallwagen, Exportfahrzeuge, Wohnmobile, Oldtimer und Motorräder von Privatpersonen. Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug über das Formular auf dieser Website – Marke, Modell, Jahrgang, Kilometerstand, MFK-Stand und bekannte Mängel. Die Bewertung ist kostenlos, und Fragen zu Abmeldung und Übergabe klären wir im Gespräch.

Auto verkaufen? Ein Anruf genügt.

079 368 95 26
Oder Angebot online anfordern