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Ratgeber

Auto verkaufen trotz Leasing oder Kredit: Ablöseofferte, Vollmacht und die richtige Reihenfolge

10. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

«Das geht nicht, das Auto gehört doch der Bank.» Diesen Satz hört, wer ein Leasingauto verkaufen will, ziemlich schnell. Die Hälfte davon stimmt. Das Auto gehört tatsächlich der Leasinggesellschaft, oder die Bank hat Rechte daran, aber das schliesst den Verkauf nicht aus. Es legt nur fest, in welcher Reihenfolge die Dinge passieren müssen: zuerst die Ablösung, dann die Übergabe, zuletzt der Halterwechsel. Mit der richtigen Reihenfolge verkauft sich ein geleastes oder finanziertes Auto so sauber wie jedes andere.

Halter, aber nicht Eigentümer

Beim Leasing stehen Sie im Fahrzeugausweis als Halter. Sie versichern das Auto, zahlen den Service und tragen die Verantwortung im Verkehr. Eigentümerin bleibt während der ganzen Laufzeit die Leasinggesellschaft, und genau deshalb trägt der Fahrzeugausweis bei Leasingfahrzeugen in der Regel einen Sperrvermerk, der einen Halterwechsel ohne Zustimmung der Gesellschaft verhindert.

Beim Autokredit ist das Bild weniger einheitlich. Je nach Vertrag hat sich die Bank Rechte am Fahrzeug gesichert, und ein entsprechender Vermerk im Ausweis kann vorhanden sein oder nicht. Die Folge ist in beiden Fällen dieselbe: Bevor das Auto den Besitzer wechselt, muss der Vertrag abgelöst sein, und der Geldgeber muss das schriftlich bestätigen.

Die Ablöseofferte

Am Anfang steht ein einziges Dokument: die Ablöseofferte. Darin teilt die Leasinggesellschaft oder die Bank mit, mit welchem Betrag der Vertrag auf ein bestimmtes Datum hin vollständig beendet werden kann. Berücksichtigt sind in der Regel die offenen Raten, der Restwert und allfällige Kosten der vorzeitigen Auflösung. Welche Posten das genau sind und wie sie berechnet werden, steht in Ihrem Vertrag, und nur dort.

Zwei Eigenschaften dieses Dokuments sind für den Verkauf entscheidend:

  • Es ist befristet. Die Offerte gilt bis zu dem Datum, das darauf steht. Zieht sich der Verkauf darüber hinaus, braucht es eine neue, und der Betrag kann sich verschieben.
  • Es ist keine Bewertung. Die Ablöseofferte sagt, was Sie der Gesellschaft schulden. Was das Auto wert ist, sagt sie nicht. Beides muss getrennt ermittelt werden.

Die Vollmacht

Verlangen können Sie die Ablöseofferte jederzeit selbst; ein Anruf oder ein kurzes Schreiben mit der Vertragsnummer genügt meist. In der Praxis übernimmt das häufig der Ankäufer, weil er die Zahl braucht, um den Kauf zu strukturieren, und weil er die Ablösung anschliessend direkt mit der Gesellschaft abwickelt. Dafür braucht er von Ihnen eine schriftliche Vollmacht, denn ohne Ihre Unterschrift gibt keine Leasinggesellschaft Vertragsdaten an Dritte heraus.

Eine Vollmacht ist ein Blatt Papier mit grosser Reichweite. Halten Sie sie eng:

  • Ihr Name und Ihre Adresse sowie Name und Adresse der bevollmächtigten Person oder Firma
  • Vertragsnummer, Fahrzeug und Kontrollschild
  • Der Zweck, ausgeschrieben: Einholen der Ablöseofferte und Abwicklung der Ablösung dieses einen Vertrags
  • Datum und Ihre Unterschrift

Unterschreiben Sie nichts, was den Zweck offenlässt oder «zur Vertretung in allen Angelegenheiten» ermächtigt, und behalten Sie eine Kopie. Eine Vollmacht für die Ablösung erlaubt niemandem, das Auto mitzunehmen. Dafür braucht es nach wie vor den von beiden Seiten unterschriebenen Kaufvertrag.

Zwei Beträge, ein Ergebnis

Liegt die Offerte vor, stehen sich zwei Zahlen gegenüber: was der Ankäufer für das Auto bezahlt und was die Gesellschaft für die Freigabe verlangt. Ist der Kaufpreis höher als der Ablösebetrag, erhalten Sie die Differenz. Ist er tiefer, bleibt eine Restschuld, die Sie begleichen müssen, damit der Vertrag geschlossen werden kann. Beide Fälle sind normal, und beide lassen sich sauber abwickeln, wenn sie vorher auf dem Papier stehen.

Der Kaufpreis selbst hängt von denselben Dingen ab wie bei jeder Occasion: Marke, Modell, Jahrgang, Kilometerstand, Zustand, Servicehistorie und die Frage, ob die Ausstattung gerade gefragt ist. Leasingautos schneiden bei der Servicehistorie oft gut ab, weil der Vertrag meist eine regelmässige Wartung verlangt.

Die Reihenfolge der Zahlungen

Hier entscheidet sich, ob der Verkauf für Sie sicher ist. Die Abfolge, die Sie als Verkäuferin oder Verkäufer schützt, sieht so aus:

  1. Zuerst der Kaufvertrag. Er hält den Kaufpreis fest, den Ablösebetrag laut Offerte, die daraus folgende Differenz und wer welchen Betrag an wen bezahlt. Verbindlich wird der Preis mit den Unterschriften beider Parteien, vorher nicht.
  2. Die Ablösung. Der Ablösebetrag geht an die Leasinggesellschaft oder die Bank, nie an Sie und nie in bar an eine Drittperson. Üblich ist, dass der Ankäufer ihn direkt an die Gesellschaft bezahlt; die Alternative ist, dass Sie ihn selbst begleichen und der Ankäufer ihn Ihnen mit dem Kaufpreis erstattet. Welche Variante gilt, steht im Vertrag.
  3. Die Bestätigung. Die Gesellschaft bestätigt den Eingang, bestätigt die Beendigung des Vertrags und gibt die Löschung des Sperrvermerks im Fahrzeugausweis frei. Solange diese Bestätigung fehlt, ist das Auto nicht frei.
  4. Differenz und Übergabe. Jetzt erst wird der Restbetrag an Sie bezahlt und das Auto übergeben. Bei Autoankauf St. Gallen erfolgt die Bezahlung bei der Übergabe bar gegen Quittung.
  5. Halterwechsel oder Annullierung. Zum Schluss wird das Fahrzeug beim Strassenverkehrsamt auf den neuen Halter eingelöst oder abgemeldet. Bis dahin bleiben Sie als eingetragener Halter verantwortlich, weshalb dieser Schritt nicht aufgeschoben werden darf.

Worauf Sie achten sollten

  • Raten weiterzahlen, bis die Gesellschaft die Ablösung bestätigt hat. Wer vorher stoppt, riskiert Mahnungen und einen höheren Ablösebetrag. Wie zu viel bezahlte Raten in der Schlussabrechnung behandelt werden, fragen Sie am besten direkt bei der Gesellschaft.
  • Das Auto bleibt bei Ihnen, bis diese Bestätigung vorliegt. Ein Käufer, der das Fahrzeug «schon mal mitnehmen» will, während die Ablösung läuft, bringt Sie in die schlechteste aller Positionen: Auto weg, Vertrag läuft, Verantwortung bleibt.
  • Keine private Leasingübernahme per Handschlag. Ein Bekannter fährt das Auto und zahlt die Raten, der Vertrag bleibt auf Ihren Namen: Das ist kein Verkauf. Vertrag und Fahrzeugausweis lauten weiterhin auf Sie, und die Verantwortung ebenso.
  • Versicherung nach dem Halterwechsel kündigen, nicht davor. Solange das Fahrzeug auf Ihren Namen eingelöst ist, gehört es versichert.
  • Alles schriftlich. Die folgende Übersicht zeigt, was am Ende in Ihrem Ordner liegen sollte.
DokumentAusgestellt vonWas es belegt
AblöseofferteLeasinggesellschaft oder BankDen Betrag, der den Vertrag beendet, und bis wann er gilt
VollmachtIhnenDass der Ankäufer Offerte und Ablösung dieses Vertrags für Sie abwickeln darf
KaufvertragIhnen und dem AnkäuferPreis, Ablösebetrag und Differenz, verbindlich mit beiden Unterschriften
Bestätigung der AblösungLeasinggesellschaft oder BankDass der Vertrag beendet und der Sperrvermerk freigegeben ist
QuittungAnkäuferDass Sie bezahlt wurden
Bestätigung Halterwechsel oder AnnullierungStrassenverkehrsamtDass Ihre Verantwortung als Halter beendet ist

Leasing oder Kredit gleich in der Anfrage nennen

Bieten Sie uns ein geleastes oder finanziertes Auto an, schreiben Sie das bitte direkt ins Bemerkungsfeld des Formulars, zusammen mit dem Namen der Gesellschaft. Dann lässt sich der Ablauf von Anfang an richtig planen, statt dass er erst bei der Besichtigung zum Thema wird. Wer vorher etwas klären möchte, erreicht uns unter 079 368 95 26, telefonisch oder per WhatsApp, oder per E-Mail an kontakt@autoankaufsg.ch. Besichtigung und Abholung sind kostenlos, in St. Gallen und der ganzen Ostschweiz genauso wie im Rest der Deutschschweiz.

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079 368 95 26
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